Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Spaki Nutzfahrzeuge,
Auf der Held 13a, 54634 Bitburg

1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote und Verkäufe gebrauchter Fahrzeuge und Nutzfahrzeuge von der Firma Spaki Nutzfahrzeuge an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sowohl aus EU-Ländern als auch aus Nicht-EU-Ländern. Ein Verkauf an Privatpersonen ist ausgeschlossen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers haben, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, keine Gültigkeit. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Käufers die Klausel enthalten, nur dessen Bedingungen seien maßgebend. Die Akzeptierung der AGB ist Voraussetzung für das Zustandekommen eines Kaufvertrags.

2. Fixhandelskauf

Die Firma Spaki Nutzfahrzeuge kauft die zu verkaufenden Fahrzeuge zum Teil von Dritten an. Da diese Ankaufsgeschäfte regelmäßig mit starren Zahlungsfristen verbunden sind, erfolgt der vorliegende Verkauf als Fixhandelskauf nach deutschem Recht gem. § 376 Handelsgesetzbuch (HGB). Der rechtsverbindliche Kaufvertrag/die Rechnung kommt durch die vollständige Kaufpreiszahlung durch den Käufer und das Einverständnis von Spaki Nutzfahrzeuge zustande und steht und fällt mit der im Rahmen des Kaufvertrags gesetzten Zahlungsfrist. Es handelt sich bei der Zahlungsfrist um eine genau zu der fest bestimmten Zeit zu bewirkenden Kaufpreiszahlung von Seiten des Käufers. Fixtermine gelten auch rechtsverbindlich für bereits in unserem Eigentum befindliche Fahrzeuge. Wird die Zahlungsfrist vom Käufer nicht eingehalten, wird das Fahrzeug an Dritte verkauft. Hierbei bedarf es keiner gesonderten Information an den ursprünglichen Käufer.

3.1. Preise

Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ab Werk oder Lager und schließen die Verpackung, Frachtkosten und Versicherung nicht mit ein. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer ist in den ausgewiesenen Preisen nicht enthalten und entsteht zusätzlich zu den ausgewiesenen Preisen in gesetzlicher Höhe. Es handelt sich demnach bei den angegebenen Preisen um Netto-Preise, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen sind. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist vom Käufer zu tragen. Die hierauf entfallene gesetzliche Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer ist den Preisen hinzuzurechnen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Spaki Nutzfahrzeuge verkauft ebenfalls an Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern. Die Verkaufspreise verstehen sich als Netto-Preise. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer die Zahlung der in seinem Land (Einfuhrstaat) gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer selbständig zu regeln hat. Als Nachweis gegenüber dem für Spaki Nutzfahrzeuge zuständigen Finanzamt werden die Zollpapiere als Begleitdokumente von Spaki Nutzfahrzeuge an den Kunden übergeben oder versendet.

3.2. Kaution

Bei Exportgeschäften ist eine Kaution bis zur Vorlage der ordnungsgemäßen Zollpapiere bzw. Ust.-ID-Nr. (EU-Mitgliedsstaaten) zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Verkaufswert und kann 500 bis 1.000 Euro betragen.

3.3. Reservierungsgebühr

Die Firma Spaki Nutzfahrzeuge verpflichtet sich, nach Zahlungseingang (Wertstellung) einer Reservierungsgebühr innerhalb des vereinbarten Zeitraums, das/die verkaufte(n) Fahrzeug(e) nicht an Dritte weiter zu verkaufen.
Nach Zahlungseingang der Reservierungsgebühr wird das/die Fahrzeug(e) für den auf der Quittung angegebenen Zeitraum für den Käufer reserviert.
Erfolgt kein rechtzeitiger Zahlungseingang, verbleibt die Reservierungsgebühr beim Verkäufer.

3.4. Nebenleistungen

Vereinbarte Nebenleistungen (z. B. Überführungskosten, Finanzierungskosten) werden zusätzlich berechnet. Zölle, Steuern, Frachten und ähnliche Abgaben hat der Käufer zu tragen.

3.5. Preisangaben

Die Preisangaben sind verbindlich. Nachverhandlungen sind nach Abschluss des Kaufvertrags grundsätzlich ausgeschlossen.

4. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der vom Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers, d. h. der Firma Spaki Nutzfahrzeuge.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen, z. B. Transporte organisieren oder das Fahrzeug/die Fahrzeuge an Dritte verleihen.

5.1. Zahlung

Bei den Kaufverträgen handelt es sich um Fixhandelskäufe nach § 376 Handelsgesetzbuch (HGB) nach deutschem Recht (siehe Punkt 2). Die Kaufsumme muss spätestens am vereinbarten Zahlungstermin (Fixtermin) zu den üblichen Bürozeiten (8 – 17 Uhr) auf dem Konto von Spaki Nutzfahrzeuge eingegangen sein (Wertstellung). Bei nicht fristgerechter vollständiger Zahlung durch den Käufer scheitert der Kaufvertrag. Ist die vollständige Kaufsumme am Zahlungstermin nicht auf dem Konto von Spaki Nutzfahrzeuge eingegangen, hat Spaki Nutzfahrzeuge das Recht, das Fahrzeug / die Fahrzeuge an Dritte zu verkaufen, dies ohne gesonderte Information an den Käufer.

5.2. Zahlungsart

Die Zahlungen sind im Voraus per Banküberweisung auf ein vorher bestimmtes Bankkonto des Verkäufers oder in bar zu leisten. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel, Schecks oder Coupons entgegenzunehmen.

5.3. Umsatzsteuer

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist vom Käufer zu zahlen.

5.4. Akzeptierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Durch Anzahlung sowie durch Zahlung des vollständigen Kaufpreises akzeptiert der Käufer die in der Rechnung und/oder im Kaufvertrag niedergelegten Angaben sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Spaki Nutzfahrzeuge.

5.5. Vertragsstrafe und Schadensersatz

Liegt zu der im Kaufvertrag fest bestimmten Zeit keine vollständige Kaufpreiszahlung vor, kann der Käufer laut BGH-Urteil vom 24.06.2009, VIII ZR 332/07 eine Vertragsstrafe i. H. v. 25 % des Netto-Kaufpreises verlangen. Die gesetzlichen Schadensersatzansprüche statt der Leistung bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen angerechnet.

6. Reservierung

Die Möglichkeit der Reservierung eines Fahrzeuges besteht für den Käufer nur dann, wenn der Käufer eine Reservierungsgebühr an die Firma Spaki Nutzfahrzeuge zahlt. Eine Reservierung ist erst nach Zahlungseingang der Reservierungsgebühr bis zum Zahlungsziel (Fixtermin), wie bereits in den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen, möglich. Die Reservierungsgebühr verfällt und verbleibt nach Ablauf der Reservierungspflicht beim Verkäufer, sollte bis zu diesem Zeitpunkt die vollständige Kaufsumme nicht auf dem Geschäftskonto von Spaki Nutzfahrzeuge gutgeschrieben worden sein. Verzichtet der Käufer vor der Reservierung auf eine Besichtigung des Fahrzeugs, verfällt die Reservierungsgebühr bei Nicht-Kauf ebenfalls.

7.1. Transport und Lieferung

Der Käufer hat die Ware an der Anschrift des Verkäufers oder nach dessen Anweisung an einem vom Verkäufer benannten Ort abzuholen. Dazu hat der Käufer mit dem Verkäufer eine vorherige Terminvereinbarung zu treffen.
Ein Transport zum Kunden ist von Seiten des Verkäufers nicht geschuldet. Die Ware kann, – auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers –, zum gewünschten Zielort transportiert/überführt werden. In diesem Fall hat der Käufer die Transportkosten zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen. Die Zahlung hat vor Transportbeginn zu erfolgen. Die Gefahr während des Transports trägt der Käufer.

7.2. Überführung und Lieferverzug

Der Verkäufer ist nicht zur Lieferung bzw. Überführung zu Fixterminen verpflichtet. Die Nichteinhaltung der in Aussicht gestellten Lieferfrist ergibt kein Recht auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
Störende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt oder dergleichen und insbesondere nicht vom Käufer zu vertretende Ereignisse und solche Ereignisse beim Vertragspartner des Verkäufers entbinden den Verkäufer von der Einhaltung der in Aussicht gestellten Liefertermine.

7.3. Begleitpapiere

Der Käufer ist für die erforderlichen Begleitpapiere wie z.B. CMR-Frachtbrief, Zollpapiere, Speditionsbescheinigung, Übergabeprotokoll, Gelangensbestätigung oder Kundenrechnung verantwortlich, insbesondere die Fahrzeugbriefe und Versicherungsbestätigung (Deckung) für Überführungskennzeichen.
Der Käufer haftet für alle anfallenden Kosten, die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug und/oder übermäßige Beladung bzw. unzureichende Begleitpapiere oder aufgrund fehlender Genehmigungen entstehen (Verwarnungen, Bußgelder wg. fehlender Überführungskennzeichen oder abgelaufener Gültigkeit der Hauptuntersuchung, Schäden durch verlorene Ladung, Abschlepp- und Bergungskosten, etc.).

8.1. Abholung und Standgebühren

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von sieben Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige durch die Firma Spaki Nutzfahrzeuge abzunehmen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Falle der nicht fristgerechten Abnahme hat der Käufer Standgebühren an die Firma Spaki Nutzfahrzeuge zu zahlen. Bei Überschreitung des Abholungstermins werden laut BGH-Urteil vom 05.02.2014, VI ZR 363/11 Standgebühren in Höhe von 70,00 € netto pro Tag (Wochentag sowie Sonn- und Feiertag) fällig.

8.2. Überprüfung auf Vollständigkeit

Der Käufer/Abholer hat bei Übernahme des Fahrzeugs unverzüglich zu überprüfen, ob sämtliche zum Fahrzeug gehörenden Papiere/Unterlagen sowie sämtliche Schlüssel ausgehändigt wurden. Auch obliegt es dem Käufer, das gekaufte Fahrzeug auf Vollständigkeit hinsichtlich des Lieferumfangs (z. B. Bestandteile des Fahrzeugs oder mitverkauftes Zubehör bei Baumaschinen) zu überprüfen.
Spätere Reklamationen sind daher ausgeschlossen.

9.1. Gewährleistung

Der Verkauf der Nutzfahrzeuge bzw. Fahrzeuge von Seiten der Firma Spaki Nutzfahrzeuge erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Die Firma Spaki Nutzfahrzeuge verkauft gebrauchte Fahrzeuge. Diese sind teilweise aufbereitungs- und instandsetzungsbedürftig.
Der Käufer hat jedoch vor Abschluss des Kaufvertrags die Fahrzeuge ausgiebig begutachten können. Macht er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, dann hat der Käufer kein Recht auf spätere Reklamationen den Ist-Zustand des Fahrzeugs betreffend.

9.2. Reklame

Der Verkaufsgegenstand kann unter Umständen Reklame des Vorbesitzers aufweisen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, diese Reklame bzw. Firmennamen der Vorbesitzer zu entfernen. Es besteht insoweit kein Anspruch auf Entfernung der Reklame der Vorbesitzer.

9.3. Nachkontrolle

Angaben des Verkäufers über Fahrzeugdaten, wie beispielsweise Baujahr, Lieferumfang, Abmessungen, Aussehen, Maße und Gewicht, Leistungen, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten, Geschwindigkeit, Grad der Abnutzung des Kaufgegenstandes (Gebrauchsspuren), insbesondere die angegebenen Kilometerstände, sind vom Verkäufer nicht überprüft und lediglich von den Voreigentümern erfragt und übernommen worden. Insoweit ist keine Überprüfung der Angaben von Seiten des Verkäufers durchgeführt worden.
Zudem handelt es sich bei den Angaben um näherungsweise Angaben, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe an den Kunden geringfügig abweichen können. Von den Angaben abweichende Kilometerstände rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag und Anspruch auf Schadenersatz. Wir ermöglichen dem Käufer eine vorherige Besichtigung der Ware.

9.4. Probefahrt und Besichtigung

Dem Käufer wird eine Probefahrt und ausführliche Besichtigung des Kaufgegenstandes von Seiten des Verkäufers ermöglicht. Verzichtet der Käufer auf eine Probefahrt bzw. Besichtigung des Kaufgegenstandes, so kann er keine Ansprüche auf einsehbare Mängel herleiten. Mit Abholung der Ware akzeptiert der Käufer den Zustand der Ware.

9.5. Verschleißteile

Insbesondere Verschleißgegenstände sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

9.6. Rücktritt vom Vertrag

Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag bzw. im Falle der Stornierung von Seiten des Käufers ohne sachlichen Grund verfällt der Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlung sowie der Reservierung.

10. Haftung

Der Verkäufer haftet nicht für versteckte Mängel. Er haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Spaki Nutzfahrzeuge haftet weder für versteckte noch für vom Zulieferer von Spaki Nutzfahrzeuge arglistig verschwiegene Mängel.

11. Sonstige Vereinbarungen

Auf die Kaufverträge ist deutsches Recht anzuwenden.
Gerichtsstand ist je nach Streitwert das Amtsgericht Bitburg oder aber das Landgericht Trier.

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